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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Bewußt | | Das Bewußtseyn

Bewußt

, (nicht so richtig Bewust,) adj. et adv. welches im Hochdeutschen üblicher ist, als das vorige Hauptwort. 1) Wissend. Die Sache ist mir nicht bewußt, ich weiß nichts von derselben. Es ist der ganzen Welt bewußt, wie ärgerlich er sich betragen hat. Mit andern Verbis klingt es fremd; z. B.Herr mache mir den rechten Weg bewußt, Opitz Pf. 119. Auch als ein Beywort. Die bewußte Sache, die demjenigen, mit welchem man spricht, bewußt ist. In der bewußten Absicht. 2) Erinnernd, gleichfalls mit dem Zeitworte seyn, und der zweyten Endung des Hauptwortes. Ich bin mir keiner Schuld, keines Fehlers, keines Verbrechens bewußt, erinnere mich nicht, dasselbe begangen zu haben. Er ist sich seiner selbst nicht mehr bewußt, er ist nicht mehr im Stande, sich von andern Dingen zu unterscheiden. Ich bin mir der Sache noch gar wohl bewußt, erinnere mich derselben noch gar wohl.Anm. Notker gebraucht keuuizti, gewitzet für conscius, bewußt. In dem Baselschen Nachdrucke des Neuen Testamentes Lutheri von 1523 wird bewußt, durch erkant, erfaren erkläret. [971-972]
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