Bewußt
, (nicht so richtig Bewust,) adj. et adv. welches im
Hochdeutschen üblicher ist, als das vorige Hauptwort. 1) Wissend. Die
Sache ist mir nicht bewußt, ich weiß nichts von derselben. Es ist der
ganzen Welt bewußt, wie ärgerlich er sich betragen hat. Mit andern
Verbis klingt es fremd; z. B.Herr mache mir den rechten Weg bewußt, Opitz
Pf. 119. Auch als ein Beywort. Die bewußte Sache, die demjenigen, mit
welchem man spricht, bewußt ist. In der bewußten Absicht. 2)
Erinnernd, gleichfalls mit dem Zeitworte seyn, und der zweyten Endung des
Hauptwortes. Ich bin mir keiner Schuld, keines Fehlers, keines Verbrechens
bewußt, erinnere mich nicht, dasselbe begangen zu haben. Er ist sich
seiner selbst nicht mehr bewußt, er ist nicht mehr im Stande, sich von
andern Dingen zu unterscheiden. Ich bin mir der Sache noch gar wohl
bewußt, erinnere mich derselben noch gar wohl.Anm. Notker gebraucht
keuuizti, gewitzet für conscius, bewußt. In dem Baselschen Nachdrucke
des Neuen Testamentes Lutheri von 1523 wird bewußt, durch erkant, erfaren
erkläret. [
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