Beweisen
, verb. irreg. act. (
S. Weisen,) 1) Wissen machen, deutlich machen, zeigen,
besonders durch die That zeigen. Es bewies bey allen Gelegenheiten eine
große Ergebenheit gegen ihn. Er hat mir jederzeit viel Böses, viel
Gutes bewiesen. Du hast dich sehr schlecht gegen mich bewiesen. Du hast dich
als einen sehr Undankbaren an mir, oder gegen mich bewiesen. Wie viele
Freundschaft hatte ich ihm nicht bewiesen? Er hat in diesem Treffen viele
Tapferkeit bewiesen, sehen lassen. In dieser Bedeutung ist beweisen im
Hochdeutschen nur auf einige bereits eingeführte Fälle
eingeschränkt, in welchen man oft auch erweisen, bezeigen, gebrauchen
kann. Die biblischen Redensarten Barmherzigkeit, Heil, Treue, Gnade, Strafe an
jemanden beweisen, ingleichen, Wunder, Zeichen, seine Hand beweisen, für
thätig erweisen, sind daher nicht nachzuahmen. Auch die Wortfügung
mit dem Vorworte an, den persönlichen Gegenstand Auszudrucken, ist
Oberdeutsch. 2) Die Wahrheit oder Falschheit einer Sache durch Gründe
deutlich machen. Der Beweis setzt Gründe, so wie die Probe Erfahrung
voraus. Etwas mit Zeugen beweisen. In engerer Bedeutung, die Wahrheit oder
Falschheit einer Sache durch Gründe deutlich machen, ihren Zusammenhang
mit einem oder mehr als wahr angenommenen Sätzen zeigen. Etwas mit
unumstößlichen Gründen beweisen. Einen Satz als bewiesen
annehmen. Das beweist die Sache noch nicht. Es ist längst bewiesen worden.
S. auch Erweisen.Das Hauptwort die Beweisung ist in der
zweyten Bedeutung gar nicht üblich. In der ersten Bedeutung gebraucht
Luther es einige Mahl, 2 Cor. 2, 4; 2 Cor. 8, 24, aber auch da ist es
ungebräuchlich.Anm. In der ersten Bedeutung gebraucht der alte
Übersetzer Isidors chioffonodon für bewiesen, Ottfried aber schon
uueizen, und der Schwabenspiegel beuuisen, für zeigen, sehen lassen,
erweisen. Veraltete Bedeutungen dieses Wortes sind: 1) Einweisen, mit der
zweyten Endung. So wird im Schwabenspiegel sines gutes bewisen, von dem
Lehnsherren gebraucht, wenn er den Vasallen in den Besitz des Lehens setzet. 2)
Aufweisen, besonders von dem Aufweisen des Verzeichnisses der
Lehensstücke. [
967-968] 3) Anweisen, assigniren,
welche Bedeutung das Nieders. bewisen ehedem hatte. Das Schwed. bewisa, und
Dän. bevise und bevide, haben mit dem Hochdeutschen einerley Bedeutung. Im
Oberdeutschen wird dieses Verbum auch zuweilen regulär Conjugiret, daher
heißt es noch Apostelg. 2, 22: Mit Thaten und Wunder und Zeichen beweiset.
S. Weisen. [
969-970]