Der Beweis
, des -es, plur. die -e, von dem folgenden Verbo. 1) Die
Handlung des Beweisens in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes. Sich zu einem
Beweise vorbereiten. Den Beweis anfangen. Zu dem Beweise schreiten. Einen
Beweis führen. Noch mehr aber, 2) dasjenige, womit eine Sache thätig
bewiesen wird. Ich gebe es dir, als einen Beweis meiner Freundschaft. Wenn sie
mit einen hinlänglichen Beweis ihrer Liebe geben wollen. In engerer
Bedeutung, 3) dasjenige, was eine deutliche Vorstellung der Wahrheit oder
Falschheit einer Sache enthält, und der ganze Umfang der dazu
gehörigen einzelnen Theile. Ein gründlicher, gerichtlicher,
schlechter, augenscheinlicher Beweis. Verlangst du noch mehr Beweise:
S. auch Beweisthum. Daher der Beweisartikel, des -s,
plur. ut nom. sing. in den Rechten, Artikel, in welchen der Kläger die
Beweise seiner Klage vorträgt, und im Plural, die Schrift, welche sie
enthält; der Beweisführer, des -s, plur. ut nom. sing. der einen
Beweis führet, am häufigsten in den Rechten; der Beweisgrund, des
-es, plur. die -gründe, ein Grund, d. i. ein Satz, eine Vorstellung, womit
etwas bewiesen wird; die Beweisstelle, plur. die -n, die Stelle einer Schrift,
womit etwas bewiesen werden soll. [
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