Beweiben
, verb. reg. act. mit einem Weibe versehen, von niedrigen
Personen. Er ist beweidt. Am häufigsten als ein Reciprocum, sich beweiben,
ein Weib nehmen, im gemeinen Leben.Anm. Im Oberdeutschen kommt auch das
einfache weiben für heirathen vor. Das Nieders. bewiven hat zugleich einen
verächtlichen Nebenbegriff, und bedeutet auch, sich an ein Weib
hängen. In eben dieser Mundart ist auch sich bemenschen, für sich
beweiben üblich. Opitz gebraucht für beweiben das im Hochdeutschen
ungewöhnliche verweiben. [
967-968]