Bevollmächtigen
, verb. reg. act. mit Vollmacht versehen, Vollmacht ertheilen.
Jemanden bevollmächtigen. Jemanden zu einem Geschäfte
bevollmächtigen. Er ist mein Bevollmächtigter, er hat von mir
Vollmacht. Nieders. mächtigen, ehedem befulwotten. Gevollmächtigen
für bevollmächtigen, ist ungebräuchlich. Daher die
Bevollmächtigung. [
961-962]