Betteln
, verb. reg. act. et neutr. welches das Frequentativum von
Bitten ist, und als ein Neutrum das Hülfswort haben erfordert. 1) Oft und
sehr bitten. Um ein Amt betteln. Es hilft kein Bitten noch Betteln. 2) In
engerer Bedeutung, um eine Gabe zur Nothdurft bitten, Almosen bitten. Sich auf
das Betteln legen. Betteln gehen, herum gehen und betteln. Sein Brot betteln.
Vor den Thüren betteln. Er kann sich kaum des Bettelns erwehren. Auf den
Brand betteln, wegen eines erlittenen Brandes betteln gehen. Bey ihm geht meine
Kunst betteln, Less. bey ihm ist sie vergebens, bey ihm richte ich nichts aus.
3) Im Schach- und Damen-Spiele, Stein um Stein ohne weitern Vortheil
nehmen.Anm. Bey dem Ottfried lautet dieses Wort betolon, und bey dem Notker
betelen. So fern es bloß anhaltend bitten bedeutet, gebraucht man
dafür in Baiern auch fergeln, in Pommern gungeln, in Hamburg und Bremen
truggeln, an andern Nieders. Orten gyren, göhnen, geilen, jalpern,
treufeln, u. s. f. Betteln in der zweyten Bedeutung heißt in Niedersachsen
bedeln, prachern, in Baiern gnenken, garden (von Garde, Franz. Guarde, ein
Soldat,
S. Frischens Wörterb.) fechten u. s.
f. [
951-952]