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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Bestatten

, verb. reg. act. mit der gehörigen Statt oder Stätte versehen, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in einigen wenigen Fällen üblich ist. 1) * Eine Tochter bestatten, ausstatten, verheirathen, und mit der nöthigen Aussteuer versehen; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten ist. 2) Eine Leiche zur Erde bestatten, sie seherlich beerdigen, in der anständigeren Sprech- und Schreibart; wofür im Oberdeutschen auch das Frequentativ bestättigen üblich ist. 3) * In einigen Handelsstädten, Sorge für die Fortschaffung der Waaren und Güter tragen, welches von besonders dazu bestellten Bestätern geschiehet; S. dieses Wort.So auch die Bestattung in allen obigen Bedeutungen. Die Gegend hatte noch nie so viele Hirten versammelt gesehen, als am Tage seiner Bestattung, Geßn. seines Begräbnisses.Anm. Schon Kero gebraucht bestaton für collocure, und Notker pistaten, constituere. Sih bestaten heißt im Schwabenspiegel rebus suis prospicere, und in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, kommt dieses Wort auch für bestellen vor; z. B. den Acker bestatten. Opitz gebraucht es für anwenden, anlegen:
Sie sollen bloß mit Schlafen Mit Tanzen und mit Luft bestatten ihre Zeit.
Die R. A. einen zur Erde bestatten ist schon alt. In Strykers altem Gedichte bey dem Schilter heißt es:
Und bestattet si zu der erden. Nach küngklicher Art ward er bestet, Theuerd.
In eben demselben kommt auch bestätigen vor:
Als nun der Künig Komrich werdt Was bestetiget zu der erdt.
Die leich bestaten findet sich im Schwabenspiegel. [925-926]
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