Bestatten
, verb. reg. act. mit der gehörigen Statt oder Stätte
versehen, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort,
welches nur noch in einigen wenigen Fällen üblich ist. 1) * Eine
Tochter bestatten, ausstatten, verheirathen, und mit der nöthigen
Aussteuer versehen; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten
ist. 2) Eine Leiche zur Erde bestatten, sie seherlich beerdigen, in der
anständigeren Sprech- und Schreibart; wofür im Oberdeutschen auch das
Frequentativ bestättigen üblich ist. 3) * In einigen
Handelsstädten, Sorge für die Fortschaffung der Waaren und Güter
tragen, welches von besonders dazu bestellten Bestätern geschiehet;
S. dieses Wort.So auch die Bestattung in allen obigen
Bedeutungen. Die Gegend hatte noch nie so viele Hirten versammelt gesehen, als
am Tage seiner Bestattung, Geßn. seines Begräbnisses.Anm. Schon Kero
gebraucht bestaton für collocure, und Notker pistaten, constituere. Sih
bestaten heißt im Schwabenspiegel rebus suis prospicere, und in einigen
Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, kommt dieses Wort auch für
bestellen vor; z. B. den Acker bestatten. Opitz gebraucht es für anwenden,
anlegen:
Sie sollen bloß mit Schlafen Mit Tanzen und mit Luft
bestatten ihre Zeit.
Die R. A. einen zur Erde bestatten ist schon alt. In Strykers
altem Gedichte bey dem Schilter heißt es:
Und bestattet si zu der erden. Nach küngklicher Art ward
er bestet, Theuerd.
In eben demselben kommt auch bestätigen vor:
Als nun der Künig Komrich werdt Was bestetiget zu der
erdt.
Die leich bestaten findet sich im
Schwabenspiegel. [
925-926]