Bestätigen
, verb. reg. act. stet, d. i. haltbar, dauerhaft machen. 1) * Im
eingentlichsten oder physischen Verstande, der aber im Hochdeutschen veraltet
ist. In dem 1483 zu Augsburg gedruckten Buche der Natur heißt es: darumb
spricht die Schrift, die Vaß des Hafners bestätiget der heiß
ofen. 2) * Dauerhaft machen, von der Zeitdauer. Denn er hätte dein Reich
bestätiget über Israel für und für, 1. Sam. 13, 13. Ich
will den Stuhl seines Königreichs bestätigen ewiglich, 2. Sam. 7, 13.
Durch Gerechtigkeit wird der Thron bestätiget, Sprichw. 16, 12. Auch diese
Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet. 3) Gültig machen, für
gültig erklären. Eine geschehene Wahl bestätigen. Einen in
seinem Amte bestätigen. Die Reichsgutachten müssen von dem Kaiser
bestätiget werden, wenn sie die Kraft eines Gesetzes bekommen sollen. Ein
gegebenes Gesetz, das Urtheil eines Richters bestätigen. Einen in dem
Besitz eines Rechtes, eines Gutes u. s. f. bestätigen, oder einem den
Besitz u. s. f. bestätigen. Wenn in den Bergwerken dem Lehnträger am
Verleihtage ein gemuthetes Revier wirklich übergeben wird, so wird
dasselbe gleichfalls bestätigen, das Geld aber, welches der Bergbeamte
dafür bekommt, das Bestätigungsgeld genannt. 4) Gründe oder
Zeugnisse für die Wahrheit einer Sache beybringen. Etwas mit einem Eide
bestätigen. Eine Sache mit vielen Beyspielen bestätigen. Eines andern
Aussage bestätigen. Dieses Wunder ist von glaubwürdigen Personen
bestätiget worden. Ehe beständigte sie die Unschuld dieser Sitten mit
ihrem Tode. Es bestätiget sich, es wird bestätiget. Ich hoffe noch
immer, diese Nachricht soll sich nicht bestätigen, soll nicht
bestätiget werden. 5) In einer etwas veränderten Bedeutung
heißt, einen Hirsch bestätigen, bey den Jägern so viel, als sich
von dessen Aufenthalt in einer Gegend nochmahls versichern. In dieser Bedeutung
kommt in dem Theuerdanke schon das Zeitwort besteten vor:
Man zeucht an einem morgen frü Mit den leythunden in den
walt Bestet darinn ein hirschen, Kap. 33. Als es nu am morgen tag wardZoch hin in
den wald der Jeger Und bestettet in dem leger Den Hirschen mit seinem
gehürn, ebend.
Daher das Bestätigungsjagen, eine Jagd, welche
angestellet wird, wenn die Hirsche vorher bestätiget, d. i. mit
Gewißheit ausgemacht worden.So auch die Bestätigung in allen obigen
Bedeutungen.Anm. Bestätigen ist das Intensivum von bestäten, welches
noch in Oberdeutschland üblich ist, und nicht so wohl von Statt oder
Stätte, als vielmehr von stät oder stet, fest, dauerhaft, herkommt.
Stat, stet, kommt in dieser Bedeutung bey dem Notker vor, und stede ist in
derselben noch in Niedersachsen üblich. Der Hauptbegriff in
bestätigen ist, fest, dauerhaft machen. Von den vielen Unterarten, die
dieser Begriff leidet, sind im Hochdeutschen nur die oben angeführten
üblich. Ehedem kamen deren noch mehrere vor,
Bestadigete er ime sine ere, Er wolte is ime iemer lonen,
heißt es in dem alten Fragmente auf den Feldzug Carls
bey dem Schilter V. 1774. Opitz gebraucht das einfache Zeitwort an einem Orte
für gründen: [
925-926]
Der großen Tugend Ruhm, der Römer strenge Thaten, Was
war es als ihr Thum durch Menschenblut bestaten?
Wenn bestättigen ehedem für ausstatten, bestatten,
d. i. zur Ehe geben, gebraucht wurde, und man im Österreichischen noch
jetzt saget, eine Leiche zur Erde bestättigen, so gehöret es in
diesen Fällen umstreitig zu Statt, und ist alsdann als das Frequentativum
von bestatten anzusehen. [
925-926]