Besprechen
, verb. irreg. act (
S. Sprechen,) 1) Zum voraus behandeln, als ein
anständiger Ausdruck für das niedrige bestellen. Waaren besprechen.
Ein Haus, ein Zimmer besprechen. 2) Durch Worte übernatürliche
Wirkungen an etwas hervor bringen, in der Hofsprache des Aberglaubens. Eine
Büchse besprechen, daß sie dem Eigenthümer versagen muß,
wofür auch versprechen üblich ist. Das Feuer, das Gewitter
besprechen. 3) Sich mit jemanden besprechen, sich mit ihm unterreden,
besonders, um über eine Sache rathzuschlagen. Wir haben uns noch nicht mit
ihm darüber besprochen. Einen besprechen, in dieser Bedeutung, ist
Oberdeutsch. Daher die Besprechung in der ersten und zweyten Bedeutung.Anm.
Folgende Bedeutungen sind in Hochdeutschen ungewöhnlich. 1) Um etwas
aussprechen, bitten.
Dein Sinn, Herr, wolle nichts gewähren, Wenn dich ein
böser Mensch bespricht, Opitz Ps. 141. Du verstößest keinen
nicht, Welcher deinen Schutz bespricht, ebend. Ps. 86.
So auch Ps. 66, 9.
Für jedes schöne Kind, das unsern Schutz
bespricht, Gefahr und Wunden zu verlachen, Wiel.
2) Zur Rede setzen.
Udus läuft den ganzen Tag; wird er drüber wo
besprochen, u. s. f. Logau. Der nach den Waffen greift, den kühnen Feind
bespricht, Opitz.
3) In Anspruch nehmen, gerichtlich belangen, welche Bedeutung
das Nieders. bespreken noch hat. Auch Opitz übersetzt das: Contra hominem
iustum prave contendere noli, des Cato, durch:Wer recht lebt und gerecht, den
sollt du nicht besprechen. 4) Tadeln. Thaz bisprah tho Judas, Ottfr. B. 4, Kap.
2; wofür die heutigen Oberdeutschen auch bereden gebrauchen. 5) In ein
böses Gerücht bringen, in welcher Bedeutung besprechen in
Niedersachsen vorkommt, wo bespraken auch berüchtiget bedeutet. Schon bey
dem Kero bedeutet pisprehhon, detrahere, detractare; und in einem alten
Verzechnisse des Fränkischen Aberglaubens von 790 ist Bisprachidu
vermuthlich schon der heutige Aberglaube des Besprechens. [
917-918]