Beschwören
, verb. irreg. act. (
S. Schwören,) 1) Mit einem Eide bestätigen.
Die Zeugen haben ihre Aussage beschworen. Ich kann es beschwören. 2)
Vermittelst eines Schwures, d. i. Anrufung des höchsten Wesens, zu etwas
verpflichten. (a) Eigentlich. So wird der Teufel in der Taufe beschworen. (b)
Durch abergläubige Worte und Zeichen zu etwas verpflichten. Die Geister,
Schlangen, Ottern, u. s. f. beschwören. (c) Figürlich, heftig, und
mit Anführung der triftigsten Bewegungsgründe um etwas bitten. Ich
bitte und beschwöre dich. Ich beschwöre dich bey Gott. Ich
beschwöre sie bey ihrer Aufrichtigkeit, lassen sie den Mann aus dem
Verdachte, Gell.
Nur dieß beschwör' ich dich, bey deines Thrones
Pflicht, Bey allem, was du liebst, trau dem Verräther nicht,
Weiße.
Wo doch die Wortfügung mit dem Accusativ dieß in
ungebundener Rede ungewöhnlich ist.Daher die Beschwörung, so wohl von
der Handlung, als auch den Worten und Formeln, vermittelst deren man in dem
ersten und zweyten Falle der zweyten Bedeutung beschwöret.Anm. Bisueran
und besuueron kommt in der ersten Bedeutung schon bey dem Tatian und Willeram
vor; für heftig bitten aber gebraucht schon Kero
pisuueron. [
909-910]