Beschweren
, verb. reg. act. schwer machen, mit einem Last belegen. 1.
Eigentlich. Die Wage ist zu sehr beschwert. Ingleichen, schwer fallen,
drücken. Das Gepäck beschweret die Kutsche. Und in weiterer
Bedeutung. Krebse, rohe Speisen beschweren den Magen, sind schwer zu verdauen,
und verursachen daher Beschwerden oder unangenehme Empfindungen. 2.
Figürlich. 1) Mit einer lästigen Verbindlichkeit belegen. Das Volk
mit Steuern und Gaben, die Unterthanen mit Frohnen beschweren. Das Reich mit
Zöllen beschweren. Diese Waare ist mit zu vielen Abgaben beschweret.
Ingleichen, beschwerlich fallen. Jemanden mit seinem Besuche
beschweren. [
907-908] 2) Unangenehme Empfindungen
verursachen, welche Bedeutung aber im Hochdeutschen veraltet ist. 3) Sich
über etwas beschweren, das Gefühl der unangenehmen Empfindung durch
Worte äußern. Sich über Leibesschmerzen beschweren. Sich bey der
Obrigkeit, dem Richter beschweren. man hat sich gar sehr über dich
beschweret.So auch die Beschwerung, in allen obigen Bedeutungen, die letzte
ausgenommen, so wohl von der Handlung des Beschwerens, als auch von
Beschwerden, d. i. Krankheiten des Leibes, Magenbeschwerungen,
Hauptbeschwerungen, Mutterbeschwerungen, Steinbeschwerungen u. s. f. in welcher
Bedeutung der Plural am üblichsten ist. [
909-910]