Beschützen
, verb. reg. act. zum Schutze, d. i. zur Abhaltung aller
Beschädigung, dienen. So sagt man an einigen Orten noch, einen Garten,
einen Acker beschützen, ihn einzäunen, befriedigen. Noch mehr aber
figürlich, wider einen feindlichen Anfall bewahren, vertheidigen. Ein
Land, eine Stadt beschützen. Wer sich auf den Herren verlässet, der
wird beschützet, Sprichw. 29, 25. Daher die Beschützung.Anm. Es ist
nicht erweislich, daß beschützen eine mit einem Angriffe verbundene
Vertheidigung, beschirmen aber bloß eine Bedeckung bedeute. In den
Fällen, in welchen beyde Zeitwörter heit zu Tage gebraucht werden,
ist die letztere ohne die erste nicht einmahl möglich. Auch die Abstammung
ist dawider.
S. Schutz. [
907-908]