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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Bescheinen

, verb. reg. act. von Schein, testimonium, mit einem Schein, oder schriftlichen Zeugnisse belegen. Den Em- [895-896] pfang seiner Summe Geldes bescheinen. Die Wahrheit einer Sache bescheinen, schriftlich bezeugen. Daher die Bescheinung.Anm. Von dem alten scheinen, zeigen, beweisen, wurde bescheinen ehedem überhaupt für beweisen gebraucht. Bloß durch den Gebrauch ist es heutiges Tages auf ein schriftliches Zeugniß, welches man im gemeinen Leben einen Schein nennet, eingeschränket worden. S. auch das folgende. [897-898]
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