Bescheinen
, verb. reg. act. von Schein, testimonium, mit einem Schein,
oder schriftlichen Zeugnisse belegen. Den Em- [
895-896] pfang seiner Summe Geldes bescheinen. Die Wahrheit einer Sache
bescheinen, schriftlich bezeugen. Daher die Bescheinung.Anm. Von dem alten
scheinen, zeigen, beweisen, wurde bescheinen ehedem überhaupt für
beweisen gebraucht. Bloß durch den Gebrauch ist es heutiges Tages auf ein
schriftliches Zeugniß, welches man im gemeinen Leben einen Schein nennet,
eingeschränket worden.
S. auch das folgende. [
897-898]