Beschädigen
, verb. reg. act. Schaden zufügen, doch nur von dem
körperlichen Schaden, der dem Baue einer Schade zugefüget wird.
Jemanden an seinem Leibe beschädigen. Einen Garten, ein Haus
beschädigen. er fiel und wurde am Kopfe beschädiget. Von der
Verletzung der Ehre, des Vermögens, wie Pf. 7, 5; Sprichw. 22, 3; Ezech.
18, 12, und an andern Orten der Deutsche Bibel, ist dieses Wort im
Hochdeutschen ungewöhnlich. Daher die Beschädigung, so wohl von der
Handlung, als auch dem dadurch zugefügten schaden selbst.Anm. Beschaden,
wovon unser Zeitwort das Intensivum ist, war ehedem so wohl im Oberdeutschen,
als Niedersächsischen bekannt genug. In dem 1276 zusammen getragenen
Augsburgischen Stadtrechte bedeutet beschädigen auch gerichtlich belangen.
In der heutigen Bedeutung ist im Oberdeutschen das einfache schädigen
üblich. [
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