Berühmt
, -er, -este, adj. et adv. welches eigentlich das Participium
der vergangenen Zeit des vorigen Verbi ist, so fern dasselbe rühmen, sehr
rühmen bedeutet haben mag, Ruhm habend, rühmlich bekannt. Ein
berühmter Mann. Ein berühmtes Buch. Eine berühmte That. Er ist
sehr berühmt. Sich berühmt machen. Berühmt werden.
Hochberühmt, weltberühmt, einen hohen Grad des Ruhmes ausdrucken.
Für berühmt ist im Oberdeutschen auch verrühmt üblich. Das
Substantivum, die Berühmtheit, ist wenig
gebräuchlich. [
887-888]