Berichtigen
, verb. reg. act. welches nicht das Intensivum oder
Frequentativum des vorigen ist, sondern unmittelbar von dem Bey- und Nebenworte
richtig herkommt, richtig machen, doch nur in einigen Fällen der
figürlichen Bedeutung. Einen Aufsatz berichtigen, verbessern, die Sache
ist nunmehr berichtiget, zu Ende gebracht, abgethan. Eine Rechnung berichtigen.
Eine Schuldpost berichtigen, bezahlen. Es ist schon berichtiget, bezahlet,
worden. So auch die Berichtigung.Anm. Dieses Wort ist von richtig vollkommen
regelmäßig abgeleitet, und auch fast durchgängig üblich,
selbst außer den Kanzelleyen; daher es den Tadel nicht verdienet, den
Gottsched in seiner Sprachkunst über dasselbe ausschüttet. In dem
Lateine der mittlern Zeiten werden addretiare, adrechurare, adrecurare,
adresciare, auf ähnliche Art gebraucht, besonders aber von der Ersetzung
eines verursachten Schadens. [
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