Der Bericht
, des -es, plur. die -e. 1) Die pflichtmäßige
Erzählung einer geschehenen Sache an einen Obern, ingleichen die Schrift,
worin selbige enthalten ist. Einem Bericht erstatten, ertheilen, abstatten.
Bericht von etwas ertheilen, geben, erstatten. 2) Eine belehrende Antwort auf
eine gethane Frage, doch nur in den gemeinen Mundarten. Einem Bericht
geben.Anm. Bericht wird in der ersten Bedeutung nur noch von der
pflichtmäßigen Erzählung einer Sache eines Untern an seinen
Vorgesetzten gebraucht; obgleich das Verbum berichten von einem
größerm Umfange der Bedeutung ist Ehedem bedeutete dieses Wort auch
Unterricht.
Ein Dichter soll Bericht von wahrer Weisheit geben, Opitz. Es
hat mich auch so witzig können machen,Herr, dein Befehl, dein heiliger
Bericht, ebend. Ps. 119, 52.
In dieser Bedeutung kommt Gerihti schon bey dem Ottfried vor.
Die ehemahligen Bedeutungen eines Vertrages, ingleichen des Verstandes, sind im
Hochdeutschen gleichfalls veraltet. [
881-882]