Bereden
, verb. reg. act. 1) Durch scheinbare, oder höchstens
wahrscheinliche Gründe zu etwas bewegen. Ich will ihn dazu zu bereden
suchen. Jemanden zum Heirathen bereden. Er läßt sich leicht bereden.
2) Durch wahrscheinliche Gründe überzeugen, überreden, in
welcher Bedeutung es im Oberdeutschen mit der zweyten Endung der Sache
verbunden wird, welches auch einige Hochdeutsche nachahmen. Baruch beredet dich
dessen, Jerem. 43, 3. Seine Aufführung hat mich dessen längst
beredet. Wahre Freunde sind nicht so selten, als du dich selbst beredet hast,
als du dir eingebildet hast, Dusch. 3) Sich mit jemanden bereden, unterreden.
Wir müssen uns zuvor darüber bereden, ehe wir uns entschließen
können. Ingleichen, verabreden. Sie beredeten sich, nichts davon zu sagen.
4) Etwas bereden, darüber reden, besonders um sein Mißfallen zu
erkennen zu geben, welche Bedeutung doch wohl nur im Oberdeutschen einheimisch
ist. Ingleichen nachtheilig von jemanden reden, im gemeinen Leben. Er beredet
die ganze Stadt. So auch die Beredung, besonders in der ersten und zweyten
Bedeutung.Anm. Ehedem bedeutete dieses Wort nach Maßgebung des
verschiedenen Gebrauches des Wortes Rede auch, 1) beweisen, welche Bedeutung in
dem Schwabenspiegel häufig vorkommt. Zu den Heiligen bereden, ist in dem
alten Augsburgischen Stadtbuche aus dem 13ten Jahrhunderte so viel als zu den
Heiligen schwören. 2) Durch vernünftige Gründe überzeugen,
wie redinon schon bey dem Ottfried vorkommt. Das Altfriesische bireda hatte
gleiche Bedeutung. 3) Beschuldigen, und 4) in Anspruch nehmen, wovon in F. G.
Struvens rechtlichen Erklärung Deutscher Wörter Beyspiele vorkommen.
S. Rede. [
857-858]