Benöthigen
, verb. reg. 1. * Activum, nöthigen, zwingen. Ich bin dazu
benöthiget worden; welcher Gebrauch aber nur im Oberdeutschen Statt
findet. 2. Neutrum, nöthig haben; in welcher Bedeutung aber nur das
Mittelwort benöthiget als ein Bey- und Nebenwort mit der zweyten Endung
der Sache üblich ist. Einer Sache benöthiget seyn. Ich bin Geldes
benöthigt. Alles Benöthigte anschaffen. [
851-852]