Benennen
, verb. irreg. act.
S. Nennen. 1) Einen Nahmen beylegen. Die Blumen nach den
Jahreszeiten benennen. Neue Dinge mit neuen Nahmen benennen. Benannte Zahlen,
in der Rechenkunst, welchen gewisse Bedeutungen eines Werthes gegeben worden,
als 8 Rthlr. 16 gr. im Gegensatze der unbenannten, 8 16, deren Werth nicht
ausgedruckt worden. 2) Nahmentlich ausdrucken, nach allen seinen besondern
Umständen bestimmen. Einem Zeit und Ort benennen. Einem ein Buch, ein Haus
benennen. Ohne alles stückweise zu benennen. Jemanden zu seinem Erben
benennen, ernennen nahmentlich bestimmen. Daher die Benennung, so wohl die
Handlung des Benennens in beyden Bedeutungen, als auch zuweilen der Nahme
selbst, im letztern Falle aber nur von leblosen Dingen. Einem eine Benennung
geben. Brüche unter einerley Benennung bringen, in der Rechenkunst, ihnen
ohne Veränderung ihres Werthes einerley Nenner geben.
S. Benahmen und Beniemen. [
851-852]