Bemüßigen
, verb. reg. act. welches am häufigsten in Oberdeutschland
und den Hochdeutschen Kanzelleyen üblich ist, nöthigen, zwingen, doch
mit einiger Milderung des unangenehmen Nebenbegriffes. Ich würde es nicht
gethan haben, wenn mich nicht dieses dazu bemüßiget hätte. Zu
etwas bemüßiget werden. Sich bemüßiget sehen, etwas zu
thun. Daher die Bemüßigung.Anm. Dieses Wort kommt nicht von
Muße, otium, her, wie Frisch glaubet, sondern allem Ansehen nach von
müssen, von welchem es das Factitivum ist. Über dieß scheinet es
so gar alt nicht zu seyn.
S. 2. Müßigen. [
849-850]