Bemahlen
, verb. reg. act. 1) Von Mahl, signum, mit einem Mahle oder
Zeichen bemerken, bey den Jägern. Einen Ort bemahlen, zeichnen. 2) Von
mahlen, pingere, mit gemahlten Figuren bedecken. Sich im Gesichte bemahlen. Die
Wände [
845-846] mit Landschaften bemahlen lassen. 3)
* Von mahlen, molere, da es dem zugleich im Participio bemahlen hat, ist ein
bemahlnes Land in den Marschländern, ein durch Mühlen oder andere
Wasser-Maschinen ausgetrocknetes Land. 4) Bey den Jägern bedeutet
bemahlen, mit seinem Kothe besudeln, beschmeißen, von Vögeln; wo es
von bemakeln zusammen gezogen zu seyn scheinet. Daher die Handlung, in der
ersten Bedeutung. [
847-848]