Bemächtigen
, verb. reg. recipr. welches die zweyte Endung der Sache
erfordert. Sich einer Sache bemächtigen, sie in seine Macht oder Gewalt in
Besitz nehmen. Sich einer Stadt, einer Festung, eines Landes bemächtigen.
Sich der Oberherrschaft bemächtigen. Sich einer Person bemächtigen,
sie in Verhaft nehmen. Auch figürlich. Eine tiefe Schwermuth
bemächtigt sich meiner Seele. Unter den angenehmsten Vorstellungen
bemächtigte sich der Schlaf meiner Sinne. So auch die
Bemächtigung. [
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