* Beloben
, verb. reg. act. welches in Oberdeutschland und den
Hochdeutschen Kanzelleyen einheimisch ist. 1) Für das einfache loben. Er
ist bey jedermann belobt, wird von jedermann gelobt. 2) Mit Lob, mit Ruhm
erwähnen, ingleichen überhaupt Erwähnung thun. Der belobte
Verfasser. Das belobte Brautpaar, das erwähnte. Daher das
Belobungs-Decret, ein Decret, worin jemand wegen einer guten Handlung von
seinen Obern gelobt wird. [
845-846]