Belangen
, verb. reg. act. welches in allen seinen Bedeutungen nur in den
gemeinen Mundarten üblich ist. Es bedeutet aber, 1) * eigentlich, an etwas
langen, es mit ausgestrecktem Arme erreichen, welche Bedeutung noch das
Niedersächsische belangen hat. In etwas weiterer Bedeutung sagt man im
Oberdeutschen auch, jemanden belangen, ihn einhohlen, auf dem Wege erreichen.
Er ist mehr auf dem Wege zu belangen. 2) Figürlich, (a) betreffen,
Einfluß auf etwas haben, besonders in der so gemeinen R. A. was mich
belangt, was das belanget, das belangend, welche in den Kanzelleyen am
häufigsten sind.
S. auch Anbelangen und Anlangen. (b) Jemanden belangen,
ihn rechtlich, gerichtlich, oder vor Gericht belangen, ihn verklagen; im
mittlern Lateine appropinquare. So auch die Belangung.Anm. Ehedem bedeutet
dieses Wort auch noch, 1) verlangen, und wurde alsdann zuweilen mit der zweyten
Endung der Sache verbunden, auf welche Art schon Notker dieses Wort gebraucht.
Des muos mich nach ir belangen, heißt es bey einem der Schwäbischen
Dichter. 2) Sich die Zeit lang werden lassen, wo- [
837-838] von in Pezens Wörterbuche zu dem Hornegk v. Pelangen Beyspiele
vorkommen. So fern belangen verklagen bedeutet, wird es in Oberdeutschland auch
noch mit dem Genitiv verbunden. Einen des Diebstahles belangen. [
839-840]