Bekleiden
, verb. reg. act. 1. Eigentlich, mit einem Kleide, oder mit
Kleidern anthun, mit Kleidern versehen, kleiden. Die Nackenden bekleiden.2.
Figürlich. 1) Überziehen, bedecken. So werden in der Seefahrt bis
Anker bekleidet, wenn die Fliegen derselben in zwey Breter eingefasset werden,
damit sie in dem lockern Sande nicht um sich wühlen. Ein Zimmer bekleiden,
es mit Tapeten ausschlagen. Eine Wand bekleiden, sie mit Gewächsen
überziehen. 2) Mit etwas, als mit einem Kleide schmücken, in der
höhern Schreibart.
Die Sonne macht das Erdreich grün, Bekleidet Feld und
Blumenstücke, Günth. Wenn die Seele, mit Lichte bekleidet, dem
Körper entflohn ist, Klopst.
Feld und anger stet bekleit, sang schon Werner von Tuisen;
und Sy sey auch bekleyd mit Schön und Schicklichkeit, heißt es im
Theuerdank Kap. 25. 3) Jemanden mit einem Amte, mit einer Bedienung, mit einer
Ehrenstelle bekleiden, ihm dieselbe ertheilen, weil es ehedem gewöhnlich
war, daß die Fürsten auch ihren vornehmsten Hofbedienten
jährlich gewisse Kleider gaben, von welcher Gewohnheit sich noch im 16ten
Jahrhunderte häufige Beyspiele finden.
S. Altes aus allen Theilen der Gesch. Th. 1, S. 589.
Vornehmlich wurde einem Beamten oder Hofbedienten gleich bey dem Antritte des
Amtes ein Kleid verliehen; daher auch in dem Lateine der mittlern Zeiten
vestire, investire und advestire so viel bedeutete, als den Besitz einer Sache
übertragen.
S. du Fresne und Wachtern v. Investiren, und Carpentier v.
Drappus. 4) Ein Amt, eine Ehrenstelle bekleiden, verwalten, damit
bekleidet seyn, welche Figur ohne Zweifel aus der vorigen entstanden ist, indem
es im Deutschen nichts ungewöhnliches ist, das einerley Zeitwort in einer
thätigen und intransitiven Bedeutung gebraucht wird. Haltaus und Ihre
leiten diese Redensart von den ehemahls mit Tuch bekleideten Bänken in den
Gerichtstuben her, von welchen man Anlaß genommen haben soll, auch von
denjenigen, die darauf gesessen, zu sagen, daß sie die Bänke
bekleideten, welche Figur auch hernach auf die ganze Versammlung des Amtes
übertragen worden. Allein man stehet leicht, daß diese Erklärung
viel zu gezwungen ist. Daher die Bekleidung, so wohl von der Handlung des
Bekleidens, in allen obigen Bedeutungen, als auch in einigen Fällen von
demjenigen, womit etwas bekleidet wird, besonders in der zweyten Bedeutung; z.
B. die Bekleidung eines Ankers, eines Zimmers u. s. f. [
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