Bekleben
, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. 1.
Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, kleben bleiben, so wohl in
eigentlicher Bedeutung, als figürlich, für anwachsen, fortdauern, u.
s. f. In beyden Bedeutungen ist dieses Wort von dem folgenden bekleiden
verdränget worden. Indessen heißet es noch Hiob 31, 7 nach Luthers
Übersetzung: Ist et was in meinen Händen beklebet? wofür der
Herr Hofr. Michaelis setzet: Blieb etwas an meinen Händen kleben? 2. Als
ein Activum, vermittelst einer klebenden Sache mit etwas überziehen. Mit
Papier, mit Leinwand bekleben. Daher die Beklebung, in dieser thätigen
Bedeutung.
S. Bekleiden. [
831-832]