Beinig
, adj. et adv. Beine habend, und zwar, 1) Knochen habend.
Beiniges Fleisch, welches mit vielen Knochen versehen ist. 2) Füße
habend. In dieser Bedeutung ist es nur in den Zusammensetzungen zweybeinig,
dreybeinig, vierbeinig u. s. f. kurzbeinig, langbeinig, krummbeinig u. s. f.
üblich. In Niedersachsen bedeutet beenig einen der zu Beine ist, oder
herum gehen kann, besonders von einem, der bettlägerig gewesen
ist. [
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