Behausen
, verb. reg. act. 1) In sein Haus aufnehmen, beherbergen, im
gemeinen Leben. Einen behausen, bey sich behausen. 2) Sich behausen, sich
ansässig machen; daher besonders in Oberdeutschland, ein behauster
Unterthan, der ansässig ist, ein eigenes Haus hat. [
813-814]