Behaupten
, verb. reg. act. 1) Fortfahren zu bejahen; es mag nun solches
mit Gründen geschehen oder nicht. Eine Meinung behaupten. Er behauptet
immer das Widerspiel. Ingleichen oft auch so viel als versichern. Man will
für gewiß behaupten, daß u. s. f. 2) Sich in dem Besitze einer
Sache erhalten. Eine eroberte Festung behaupten. Wer hat den Platz behauptet?
d. i. gesieget. Sein Recht, sein Ansehen behaupten. Er kann das Gut nicht
behaupten. So auch die Behauptung.Anm. Wenn man dieses Zeitwort von Haupt
herleitet, so ist die Figur in demselben ein wenig dunkel, man mag es nun durch
den Urheber einer Meinung, oder für das Erste, Oberste erklären.
Für behaupten war ehedem behaben und beheben üblich. Wer die mehrer
Folge hat, der hat sein Urtheil be- [
811-812] hebt,
Schwabensp. Kap. 107. Wenn du das Land behabest, in einer alten
Übersetzung der Bibel von 1433. Bey den Schwäbischen Dichtern kommt
behaben mehrmahls für fest halten vor; z. B. ein nagel behabt ein eisen.
Man kann daher behaupten füglicher als das Intensivum von behaben
ansehen. [
813-814]