Behändigen
, verb. reg. act. einhändigen, Übergeben. Einem etwas
behändigen. In einigen Gegenden bedeutet dieses Wort auch so viel als
belehnen, und Behändigungsgüter sind in Westphalen eine Art von
Kurmeden oder Erbzinsgütern, welche auf eine Hand oder auf zwey
Hände, d. i. Lebenszeiten, eingegeben werden. Behandeln ist für
behändigen noch hin und wieder üblich, und ehedem wurde auch das
einfache handen in dieser Bedeutung gebraucht. Indessen spottet noch Luther in
der Vorrede zum ersten Theile des alten Testamentes von 1524 sehr
nachdrücklich über die neuen Wörter behändigen und
beherzigen. [
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