Begrasen
, verb. reg. act. 1) Mit Gras bekleiden; in welcher Bedeutung
doch nur das Particip. gebraucht wird.
Sein Wollen-Vieh springt auf begrasten Hügeln, Kleist,-
Wie auf begrasten Hügeln Die Anmuth grünt, Haged.
2) Die Fährte begrasen, bey den Jägern, mit den
Fingern durch das Gras behuthsam nach der Fährte suchen. 3) Das Gras
abfressen, in der Landwirthschaft und dem Forstwesen. Die Tangelhölzer von
dem Viehe begrasen lassen. Ingleichen das Gras abhauen. Die Raine begrasen. 4)
Sich begrasen, eigentlich von dem Viehe, wenn es eine Zeit lang im Grase
gegangen ist, und darin zugenommen hat, in welcher Bedeutung man in
Niedersachsen die Wortfügung begraset seyn gebraucht. Im niedrigen Scherze
auch an Vermögen und äußerm Wohlstande zunehmen. Daher die
Begrasung in der zweyten Bedeutung. [
805-806]