Das Begräbniß
, des -sses, plur. die -sse. 1) Die Handlung des Begrabens einer
Leiche, die Beerdigung. Ein Begräbniß ausrichten. Ein ehrliches
Begräbniß bekommen. Jemanden zum Begräbnisse bitten. Mit zum
Begräbnisse geben. Daher der Begräbnißpfennig,
Begräbnißgroschen u. s. f. Münzen, welche auf Todesfälle
hoher Personen geschlagen werden. 2) Der Ort, wo ein Verstorbener begraben
wird, oder begraben worden. Die Leiche in das Begräbniß setzen. Sich
einen Ort zum Begräbnisse ausersehen. Ein Erbbegräbniß.Anm.
Statt dieses Wortes war so wohl in der Sächsischen als Allemannischen
Mundart ehedem Bigrafft, Beygrefft, Beygrufft, und Beygroff üblich. In der
Oberdeutschen Mundart ist dieses Wort weiblichen Geschlechtes.
S. -Niß. [
805-806]