Das Begängniß
, des -sses, plur. die -sse, das feyerliche Begehen einer Sache,
in welchem Verstande dieses Wort nur noch von der feyerlichen Beerdigung eines
Verstorbenen gebraucht wird; ein Leichenbegängniß.
S. dieses Wort. Ehedem sagte man auch das
Begängniß eines Festes, eines Geburtstages u. s. f. Das
Begängniß der Todten, Bar. 6, 31 ist im Hochdeutschen eben so
ungewöhnlich.
S. Begeben. [
795-796]