Die Befugniß
, plur. die -sse, oder das Befugniß, des -sses, plur. die
-sse, das Recht, oder moralische Vermögen etwas zu thun oder zu lassen. Er
hat keine Befugniß dazu. Wer hat dir dazu Befugnis gegeben?Anm. Wir haben
dieß Wort zunächst von den Oberdeutschen, daher es bey uns auch in
dem weiblichen Geschlechte am gebräuchlichsten ist, obgleich die
Hochdeutschen die Hauptwörter auf -niß sonst lieber im
sächlichen Geschlechte gebrauchen. Die Befugsame, für Befugnis, ist
im Hochdeutschen ungewöhnlich. [
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