Bedienen
, verb. reg. act. 1) Eigentlich, Dienste leisten, so wohl
niedrige häusliche, als auch anständigere, entweder um Lohn, oder aus
Höflichkeit. Jemanden bey Tische bedienen, ihm aufwarten. Verschiedene
Handwerker und Künstler, welche es für unanständig halten, zu
sagen, daß sie jemanden um Lohn arbeiten, glauben sich anständiger
und edler auszudrücken, wenn sie sagen, daß sie ihn bedienen, oder
ihm bedient sind, welches denn auch wohl Sachwalter, Ärzte u. a.
nachahmen. Indessen wird die Redensart, einem bedient seyn, nur in der jetzt
angezeigten Bedeutung, und nie von eigentlichen Dienern oder Bedienten
gebraucht. 2) Ein Amt bedienen, dasselbe verwalten, dem Staate die mit
demselben verbundenen Dienste leisten. Was bedient er: was hat er für ein
Amt? 3) Sich einer Sache bedienen, Gebrauch von etwas machen. Sich eines
Hülfe bedienen. Sich einer Gelegenheit bedienen. 4) Bey einem Gegenstand
die nöthige Handleistung thun, doch nur in einigen Fällen. Die
Kanonen werden gut bedienet, wenn die dazu gehörige Mannschaft des Ihrige
mit der gehörigen Fertigkeit verrichtet. 5) Eine Farbe bedienen, im
Kartenspiele, Blätter von eben derselben Farbe zuwerfen, welches auch
bekennen genannt wird. [
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