* Die Bedemund
, plur. inusit. ein größten Theils veraltetes Wort,
welches nur noch in einigen Niedersächsischen, Rheinischen und
Fränkischen Gegenden üblich ist, wo es in doppelter Bedeutung
vorkommt. 1) Von der Genugthuung, welche derjenige dem Grundherren geben
muß, der eine seiner Leibeigenen schwängert. [
777-778] 2) Von denjenigen Gelde, womit die Leibeigenen die Erlaubniß zu
heirathen von ihrem Grundherren erkaufen müssen.Anm. Die Unwissenheit in
den Deutschen Mundarten hat verschiedene ungereimte Ableitungen dieses Wortes
veranlasset. Die erste Hälfte ist das alte und noch heutige
Sächsische Bede, womit ein jeder Zins, oder eine jede ungewöhnliche
Abgabe ausgedruckt wurde, und welches nicht so wohl von beden, d. i. biethen
oder gebiethen, sondern von bidden, bitten, herkommt,
S. Bethe. Die letzte Hälfte ist das
Niedersächsische Munte oder Münthe, d. i. Münze; daher Bedemund,
oder richtiger Bedemunte, eine jede Zinsenmünze, oder Abgabe in Geld
bedeutet, die hernach besonders von obigen beyden Fällen gebraucht worden.
Aus Herrn Hakens Gesch. der Stadt Cöslin S. 17, erhellet, das Bedemunte in
Hinterpommern mit der so genannten Orbäre oder Orbede einerley gewesen,
und diejenige Abgabe bedeutet hat, die man dem Grundherren in recognitionem
dominii et proprietatis entrichtet. So fern die Bedemund für die
Erlaubniß zu heirathen gegeben wurde, wird sie in dem Sächsischen
Landrechte auch Bauermiethe genannt.
S. dieses Wort. [
779-780]