Bedachen
, verb. reg. act. mit einem Dache versehen; doch
größten Theils nur in der Wapenkunst, wo das Haus eines Schildes
bedacht heißt, wenn dessen Dächer besondere Farben haben. Daher die
Bedachung, im gemeinen Leben, so wohl von der Verfertigung eines Daches, als
auch von dem Dache selbst. [
777-778]