Der Bäckerherr
, des -en, plur. die -en, vulg. Beckenherr. An einigen Orten, 1)
diejenigen Glieder des Stadtrathes, welche bey dem Marktamte die Brottaxe
besorgen, und die Aufsicht über die Bäcker haben. 2) Der Abgeordnete
des Rathes, der den Zusammenkünften des Bäckerhandwerkes beywohnet,
der Patron des Bäckerhandwerkes. [
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