Der Baumeister
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Der die Baukunst verstehet und
ausübet; ein Architekt. 2) Eine obrigkeitliche Person, welche die Aussicht
über die öffentlichen Gebäude hat.
S. Bauherr 2. 3) In dem Amte Kleeberg, welches
Hessen-Darmstadt mit Nassau-Weilburg gemeinschaftlich besitzet, heißet
derjenige Baumeister, der den Vorgang hat. So ist Hessen-Darmstadt zwey Jahre
Baumeister, und Nassau-Weilburg ein Jahr. 4) * Von bauen, colere, so viel als
Bauermeister; in welcher Bedeutung Baumeister im Hennebergischen einen
Heimbürgen, d. i. Syndicum des Dorfes bedeutet. [
761-762]