* Die Bauermiethe
, Baumiethe, plur. inus. 1) In dem Sächsischen Landrechte,
dasjenige Geld, wodurch sich die leibeigenen Bauern von den schuldigen
Frohndiensten los kaufen, und welches heut zu Tage am häufigsten
Dienstgeld genannt wird. 2) An einigen Orten, besonders Niedersachsens,
dasjenige Geld, wodurch die Töchter der Leibeigenen die Erlaubniß zu
heirathen erkaufen müssen.
S. Miethe und Bedemund. [
755-756]