Der Bauermeister
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) * So fern Bauer ehedem auch den
Einwohner einer Stadt bedeutete, bezeichnete dieses Wort ehedem auch einen
Bürgermeister. In Bremen ist Bauermeister noch jetzt ein Bedienter des
Stadtrathes, der Acht geben muß, daß niemand in der Stadt wohne, der
nicht das Bürgerrecht hat.
S. Bauer 1. 2) Der den Bauern in einem Dorfe vorgesetzet
ist. In diesem Verstande ist Bauermeister im Chur-Braunschweigischen so viel
als ein Schulze oder Dorfrichter, an andern Orten aber so viel als in
Thüringen ein Heimbürge, oder ein Syndicus der
Dorfschaft. [
755-756]