Der Bankart
, des -s, plur. die -e, im gemeinen Leben und in
verächtlicher Bedeutung, 1) ein von seinem Vater außer dem Ehebette
erzeugtes Kind. 2) In weiterer Bedeutung, ein uneheliches Kind, auch ein
solches, dessen Vater unbekannt ist, foetus vulgo quaesitus.Anm. Im
Niedersächsischen lautet dieses Wort Bankert. In den ältern Zeiten
findet man dafür auch Bänkling. Es ist sehr glaublich, daß mit
dieser Benennung auf den Ort der Zeugung gezielet wird, welches nicht nur die
gemeine Redensart, mit einer Person von der Bank fallen, sondern auch andere
ähnliche Ausdrücke bestätigen, welche sich gleichfalls auf das
Lager beziehen. So wird in einem 1482 gederuckten Vocabelbuche Bankart durch
Kotzensun, erkläret, von Kotze, eine grobe Decke, und im Magdeburgischen
ist für Bankart auch Bankbein üblich. Bank wird also in diesem Worte
dem Ehebette entgegen gesetzet. In einem zu Rom 1501 gedruckten
Italiänischen und Deutschen Vocabulario heißt es: Il bastardo, der
Bankart, la bastarta, die Bankerein; obgleich Bastard und Bankart noch von
einander unter-schieden sind,
S. Bastard; Bankarein oder Bankarinn sonst aber nicht
vorkommt. Wachter hält die letzte Sylbe für das Wort Art und
erkläret es durch vitio affectum; allein es scheinet vielmehr eine harte
Aussprache der Ableitungssylbe er zu seyn, welche eine Person männlichen
Geschlechtes bedeutet, wie aus dem vorigen gedachten Worte Bankarinn glaublich
wird. Die Böhmen haben ihr Pankhart, ein Hurkind, vermuthlich von den
Deutschen bekommen; das Pohlnische Beckart, ein Hurensohn, scheint mit dem
Isländ. Beck, eine Bank, verwandt zu seyn. Das Englische Bantling, ein
uneheliches Kind, gehöret, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht hierher.
Im Oberdeutschen ist dieses Wort auch ungewissen Geschlechtes, das
Bankart. [
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