+ Autorisiren
, verb. reg. act. ein ohne Noth aus dem Französ. autoriser
erborgtes Wort. 1) Jemanden zu etwas autorisiren, ihm dazu die nöthige
Gewalt oder Vollmacht ertheilen, ihn dazu bevollmächtigen. 2) Etwas
autorisiren, es gesetzmäßig machen, er vermöge seiner Gewalt
für rechtmäßig erklären. [
673-674]