Auszehenten
, verb. reg. act. im gemeinen Leben, den Zehenten aussuchen und
nehmen. Ein Geistlicher zehentet den andern nicht aus Clericus clericum not
decimat. Daher der Auszehenter, der das Auszehenten verrichtet, der Zehenter,
Zehentgänger, und die Auszehentung. [
671-672]