Austragen
, verb. irreg. (
S. Tragen,) welches in doppelter Gattung üblich
ist.I. Als ein Activum. 1. Hinaus tragen. 1). Eigentlich. Eine Leiche
austragen. Du wirst das Bad austragen, dafür büßen, müssen.
Brot, Semmeln austragen, bey den Bäckern, sie in die Brotbank tragen,
ingleichen sie auf dem Lande herum tragen. 2) Figürlich, ausplaudern, im
gemeinen Leben. Ein Geheimniß austragen. Er tragt alles aus. Jemanden
austragen, ihn auf eine nachtheilige Art bekannt machen. 2. Aus einander
tragen, d. i. entwickeln; eine Bedeutung, welche sich bloß auf Wachters
Treu und Glauben gründet, der dem einfachen tragen, die Bedeutung des
Verwickelns beylegt, obgleich das von ihm angeführte Latein. tricae und
Französ. Intrigue, die Sache noch nicht beweisen. Wenn aber diese
Bedeutung Grund hätte, so würde sie den figürlichen Gebrauch
dieses Wortes, da es im rechtlichen Verstande noch zuweilen für ausmachen,
entscheiden, gebraucht wird, sehr gut erklären. Eine Sache austragen,
ausmachen. Etwas mit einem auszutragen haben. Seine Sache vor Gerichte, mit dem
Degen, in der Güte austragen. Mainz erboth sich, seine Händel mit
Cöln vor dem Kaiser und Reiche auszutragen, auszumachen.
S. Austrag. In Königshovens Chronik kommt es auch
für verurtheilen, verdammen vor.
S. Schilters Gloss. v. Dragen.II. Als ein Neutrum, mit
dem Hülfsworte haben, betragen, ausmachen, an Zahl, Maß und Gewicht.
Es trägt nicht viel aus. Es trägt nur einige Thaler aus. Es wird nur
ein Paar Thaler austragen.Daher die Austragung in den Bedeutungen des
Activi. [
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