Austhun
, verb. irreg. act. (
S. Thun,) ein Wort, welches in allen seinen Bedeutungen
nur in dem gemeinen Umgange gebraucht wird, vermuthlich weil der Begriff, den
es gewähret, sehr allgemein und unbestimmt ist. Es wird aber gebraucht, 1)
für ausziehen, von sich legen, von Kleidungsstücken. Ein Kleid
austhun. Schuhe und Strümpfe austhun, sich auskleiden. 2) Für
auslöschen. Ein Licht austhun. Das Feuer austhun. Eine Schuld, eine
Rechnung austhun. 3) Andern leihen. Geld auf Zinsen austhun. Ingleichen von
Feldgütern, Äcker, Güter austhun, verpachten.Anm. Austhun,
für sich auslassen, er thut sich dessen nicht aus, er läßt es
sich nicht merken, ingleichen groß austhun, prahlen, klein austhun, dessen
Gegensatz, sind selbst im Oberdeutschen niedrig. [
661-662]