Ausstoßen
, verb. irreg. (
S. Stoßen,) welches in doppelter Gattung
üblich ist.I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, auf einen
andern stoßen, in der Fechtkunst.II. Als ein Activum. 1) Hinaus
stoßen. Einen ausstoßen, aus dem Hause. Figürlich, als
unwürdig von einer Gesellschaft ausschließen. 2) Durch einen
Stoß heraus bringen. Einem ein Auge ausstoßen. Einen Meiler
ausstoßen, bey den Kohlenbrennern, ihn ausladen. Die Wege im Garten
ausstoßen, mit dem Stößer reinigen. Dem Fasse den Boden
ausstoßen, im gemeinen Leben, mit zu großer Heftigkeit verfahren.
Figürlich, mit Heftigkeit von sich geben, vorbringen. Seufzer
ausstoßen. Die größten Beschuldigungen, die sie wieder mich
ausstoßen, sind nicht als Beweise ihres aufrichtigen Herzens, Gell. Am
häufigsten in verächtlicher Bedeutung. Schimpfreden, Fluche,
Gotteslästerungen ausstoßen. 3) Gehörig stoßen, durch
Stoßen den verlangten Grad der Güte geben, bey verschiedenen
Handwerkern. Die Bäcker stoßen den Teig aus, wenn sie ihn zum letzten
Mahle mit geballten Fäusten zerstoßen, welches auch ausfausten und
durchknebeln genannt wird. Bey den Lohgärbern wird das aus der Grube
gebrachte Leder mit dem Ausstoßeisen ausgestoßen oder gereiniget. Die
Hutmacher stoßen den gewalkten Hut aus, wenn sie ihn auf der Form mit der
Faust oder dem Ausstoßer die gehörige Gestalt geben. Bey den
Buchbindern werden die Breter ausgestoßen, wenn ihre Kanten mit dem
Ausstoßhobel abgenommen werden. Eine Ecke ausstoßen, bey den
Mäurern, sie mit der Kardätsche glatt machen. Daher die
Ausstoßung. [
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