Aussprechen
, verb. irreg. act.
S. Sprechen. 1) Durch vernehmliche Töne
ausdrücken. Ein Wort nicht recht aussprechen. In engerer Bedeutung, 2)
durch Worte völlig ausdrucken. Seine Wohlthaten lassen sich nicht
aussprechen. Auch in der Wapenkunst bedeutet, ein Wapen aussprechen, dessen
Farben durch Worte ausdrucken, es blasoniren. 3) In noch engerer Bedeutung,
einen Ausspruch thun, ein Urtheil fällen. Der Richter hat für ihn
ausgesprochen. In dem Salzwerke zu Halle bedeutet dieses Wort auch feyerlich
bestimmen, beschließen. Ein kaltes Lager aussprechen. Drey oder vier Tage
aussprechen, in der künftigen Woche zu sieden beschließen.Anm. Das
Substantiv die Aussprechung wird für die Verrichtung des Aussprechens,
besonders in der Wapenkunst gebraucht.
S. auch Aussprache und Ausspruch. Das Nieders. utspreken
hat über dieß noch die Bedeutung des Versprechens, promittere,
ingleichen des Ausnehmens, eine Ausnahme machen. [
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