Aussperren
, verb. reg. act. 1) Aus einander sperren. Die Beine aussperren.
2) Hinaus sperren, am häufigsten in Oberdeutschland, für
ausschließen. Einen aussperren, durch Versperrung oder Verschließung
der Stadt oder des Hauses draußen zu bleiben nöthigen. So auch die
Aussperrung. [
651-652]